Pflege

Unsere Pflegeleistungen

Unser Angebot besteht aus Grund-, Behandlungs- und Verhinderungspflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Schwester mit Patient Blutdruckmessen

Grundpflege

Als „Grundpflege“ werden pflegerische Basisleistungen bezeichnet. Hierzu zählen zum Beispiel die große und kleine Morgen- oder Abendtoilette, Betten und Lagern sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Bei der Grundpflege gibt es verschiedene Leistungskomplexe (siehe Gebührenordnung), die im Pflegeversicherungsgesetz genau definiert sind.

 

Behandlungspflege 

Zur Behandlungspflege werden ganz spezielle pflegerische Tätigkeiten zugeordnet. Diese erfolgen auf ärztliche Anordnung. Hierzu gehören Verbände, Injektionen, Stomabehandlung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle, Portversorgung, Infusionsgabe und viele weitere.

 

Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI

Bei vorhandenem Pflegegrad stehen Ihnen 125,- EUR im Monat als Entlastungsleistung zu. Diese können Sie für hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung verwenden.

 

Verhinderungspflege 

Die Verhinderungspflege greift, wenn eine Pflegeperson (oft die eigenen Angehörigen) ihre Aufgaben zeitweise nicht wahrnehmen kann. Anlass dafür können Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe sein. Allen Kunden mit Pflegegrad stehen jährlich Leistungen bei Verhinderung ihrer Pflegeperson zu. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese auch stundenweise über das ganze Jahr verteilt in Anspruch zu nehmen.

 

Hauswirtschaftliche Versorgung 

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung werden die Zubereitung von Mahlzeiten, Geschirr reinigen, Einkaufen, Reinigung der Wohnung sowie das Waschen der Kleidung gezählt.

Medikamente stellen