Die Pflegeversicherung wurde am 1. April 1995 eingeführt. Sie dient dazu, die bei einem
Pflegefall notwendigen Aufwendungen abzumildern. Auch heute glauben noch viele Menschen,
dass sie dadurch komplett abgesichert sind.
Tatsache ist jedoch, dass die Pflegeversicherung höchstens als eine “Teilkaskoversicherung”
angesehen werden kann. Auch diese Teilkaskoleistungen gibt es nur unter bestimmten
Bedingungen und bis zu festgelegten Höchstsätzen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage einer frühzeitigen Mitgliedschaft in einem unserer
Was sind nun die Leistungen und wer erhält sie ?
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch XI erhält,
wer auf Dauer - für mindestens 6 Monate - einen Hilfebedarf für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens hat.
1. Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
2. hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegestufe I: (erheblich pflegebedürftig)
Mindestens 1 x tägl. / 2 Verrichtungen / 1,5 Std. ; davon 45 Minuten Grundpflege
Pflegestufe II: (schwer pflegebedürftig)
Mindestens 3 x tägl. / 2 Verrichtungen / 3 Std.; davon 2 Stunden Grundpflege
Pflegestufe III: (schwerst pflegebedürftig)
Mindestens 3 x täglich / 2 Verrichtungen (auch nachts) / 5 Stunden; davon 4 Stunden Grundpflege
Die Pflegeversicherung sieht Geld- oder Sachleistungen in verschiedenen Stufen (je nach
Pflegebedürftigkeit) vor und auch unterschiedliche Sätze je nach Versorgung (ambulant
Grundsätzlich gilt jedoch, dass erst ab dem Monat gezahlt wird, in welchem der Antrag gestellt
wurde, - also nicht ab wann der Pflegefall eingetreten ist.
Auch für die Einstufung in die Versicherung sind je nach Stufe bestimmte Vorbedingungen zu
So ist es z.Bspl. für die Stufe 1 notwendig, dass die hilfebedürftige Person täglich mindestens
1 1/2 Stunden Unterstützung benötigt mit mindesten 45 Minuten pflegerischen Leistungen.
Deshalb ist es sinnvoll ein so genanntes Pflegetagebuch zu führen, welches Sie von Ihrer
zuständigen Pflegekasse (= Krankenkasse) erhalten. Hier werden alle täglich notwendigen
Hilfeleistungen für einige Tage eingetragen.
Dieses Tagebuch ist bei der Beurteilung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) sehr hilfreich, wenn es zur Einstufungsuntersuchung kommt.
Wenn Sie glauben, dass ein Pflegefall auf Dauer (mindesten 6 Monate) vorliegt unbedingt einen
Antrag bei Ihrer Pflegekasse (=Krankenkasse) stellen.
Mit einem Pflegetagebuch die täglichen Unterstützungsleistungen alle festhalten, auch wenn
diese noch so gering sind!
Wenn der MDK zur Einstufungsuntersuchung kommt müssen Sie dieses Tagebuch vorlegen.
Wir sind natürlich auch bereit, Sie hierbei zu unterstützen.
An dieser Stelle geben wir Ihnen noch einen Überblick über die Höhe der Leistungen, welche
z.Zt. von der Pflegeversicherung übernommen werden. Diese sind zum abhängig von der
Einstufung, von der Wahl von Geld- oder Sachleistung und von der Versorgung
(ambulant oder stationär = Heim).
Stufe
Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant
Sachleistung Heim
3 + (Härtefall)
1918 €
1825 €
Bei einer Versorgung durch einen Pflegedienst ist es meist sinnvoll, die so genannte
Kombileistung zu wählen. Dies bedeutet, dass der Pflegedienst die erbrachten Sachleistungen
(siehe
Module) mit der Pflegekasse abrechnet und Sie dann anschließend den evtl. nicht
verbrauchten Anteil prozentual von der Geldleistung erstattet bekommen.
Dies bedeutet zum Beispiel:
Es besteht Anspruch auf Stufe 1.
Sie haben Sachleistungen durch den Pflegedienst erhalten in Höhe von € 210,-
(= 50 % des Sachleistungssatzes von 420,- €). Demnach erhalten Sie noch 50 % des
Geldleistungssatzes von 215,- € (=107,50 €) überwiesen.
- Auch bei der so genannten Verhinderungspflege erhöhen sich die Leistungen. Ist eine Pflege-
person vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt die
Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen.
Bisher lag die Grenze bei 1432 € pro Jahr.
Ab dem 1. Juli 2008 gelten 1470 €, ab 2010 bis 1510 € und ab 2012 - 1550 € pro Jahr.
Für Behinderte bis zu 256 € monatlich
Die zusätzlichen Leistungen für Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz"
von bisher 460 € jährlich, werden angehoben.
In Zukunft gibt es zwei Stufen, 1200 € oder 2400 € jährlich.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 31 € /Monat
- Für die Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung und für Pflegekurse