Diese Leistungen sind in Form eines Modulkataloges aufgeführt. Im Rahmen des Erstbesuches
durch unsere Pflegefachkraft, können Sie zusammen mit ihr, die für Sie gewünschte und not-
Hier sind die Angebote ersichtlich, die nach den Richtlinien des Bundesauschusses der Ärzte
und Krankenkassen (Mai 2000) von den Ambulanten Diensten erbracht werden dürfen, und von
Ihrem Arzt verordnet werden können.
Wir dürfen diese Leistungen nur mit einer Verordnung des Arztes ausführen.