Leistungen der Krankenkassen werden von uns erbracht, wenn Sie eine ärztliche Verordnung
über Behandlungspflege von Ihrem Arzt erhalten. Dies können z.B. Blutdruck- und Blutzucker-
messungen sein, aber auch Spritzen, Verbände, Einreibungen oder Katheterwechsel.
Nachdem der Arzt die Verordnung ausgeschrieben hat,
muss diese durch den Versicherten unterschrieben
und von uns bei der Kasse zur Genehmigung eingereicht
Es ist wichtig, dass dies vor, bzw. spätestens mit Beginn
der Behandlung erfolgt, da die Kassen Verordnungen erst
ab dem Tag vergüten, an dem Sie bei der Kasse eingehen.
Vom Tag des Eingangs bei der Kasse bis zu einer
Genehmigung oder eventuellen Ablehnung der
Kostenübernahme ist dann zunächst alles geregelt.
Für diesen Zeitraum übernehmen die Krankenkassen
in der Regel die notwendigen Kosten.
Allerdings sind mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform
ab 01.01.2004 auch hier Änderungen eingetreten. So müssen
nun für jede Verordnung 10 € gezahlt werden.
Weiterhin sind für höchstens 28 Tage im Jahr noch 10 % der Kosten für die erbrachten
Leistungen zu zahlen. Auch hier gilt wiederum, - sammeln Sie alle Belege wegen der
Höchstbelastungsgrenze von 2 %, bzw. 1 % für chronisch Kranke - des Jahresbruttoein-
kommens. Diese Kosten rechnet übrigens die Krankenkasse direkt mit Ihnen ab.
Gründe für die Ablehnung von Leistungsübernahme durch die Kassen können falsche Ver-
ordnungen sein (es werden Leistungen verordnet, die nicht von den Kassen bezahlt werden)
oder die Kassen genehmigen nur noch kurzzeitig, bzw. erwarten, dass Sie selbst oder An-
gehörige die Leistung übernehmen.
Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Widerspruch oder ggf. eine Klage sinnvoll
ist. Soweit es uns möglich ist, werden wir Sie dabei unterstützen.
Sollten Leistungen abgelehnt werden, dann können wir diese nur noch gegen eine Privat-
rechnung weiter erbringen. Auch in diesem Fall benötigen wir aber meist eine ärztliche
Sie erhalten jedoch auf alle Fälle Nachricht darüber und können sich dann entscheiden, ob
Sie auch weiterhin entsprechend versorgt werden möchten.
Leistungen der Behandlungspflege (gem. Leistungskatalog der Kassen Mai/2000)
- Arzneimittelgabe und -überwachung
- An-/ Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (ab Klasse 2)
- Verabreichung von Sondennahrung
- Grundpflege gem. § 37 SGB V